AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

PDF

IMR – Inclusion Music Records
Inhaber: Andreas Schackmann (Audio Production BA)
Ottensweide 16, 21109 Hamburg | E-Mail: as@imr-andreas.de

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Aufträge, Dienstleistungen und Rechnungen  zwischen IMR – Inclusion Music Records (Inhaber: Andreas Schackmann, nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand & Angebot

1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Musikproduktion (Recording, Mixing, Mastering)
  • Filmton (Set-Tonabnahme, Nachbearbeitung / Sounddesign, Foley / Geräuschemacher)
  • Audiodesign für Videospiele
  • Hörbuch- und Podcast-Produktion (Sprachaufnahme, Editing / Schnitt, Postproduktion)

2. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern sie nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet sind, befristet. 

3. Ein Auftrag wird mit Unterschrift des Angebots durch den Auftraggeber erteilt, die Rücksendung darf per E-Mail erfolgen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Dateiformate, Spuren oder Informationen rechtzeitig und in verwendbarer Qualität zur Verfügung.

2. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle Rechte (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte) an den von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Samples, Playbacks, Sprachaufnahmen, Skripte) verfügt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die beschriebenen Rechte tatsächlich beim Auftraggeber vorliegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Materialien beruhen.

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch verspätete oder mangelhafte Zulieferung des Auftraggebers entstehen.

§ 4 Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) & Inklusionsklausel

  1. Grundsätzlicher Ausschluss: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen der Vertragserfüllung und bei der Erstellung der geschuldeten Leistungen (einschließlich Recording, Editing, Mixing, Sounddesign und Komposition) keine generativen Werkzeuge, KI-Generatoren oder vollausgeführte KI-Systeme einzusetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Ausnahme zum Nachteilsausgleich (Inklusion & Barrierefreiheit): Abweichend von Abs. 1 ist der Einsatz KI-gestützter Assistenzsysteme zulässig, wenn dieser dem Ausgleich von körperlichen, sensorischen oder sonstigen Einschränkungen von ausführenden Künstlern oder Beteiligten dient oder zur Optimierung der Barrierefreiheit erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere:
    • KI-gestützte Sprach- und Stimmrekonstruktion oder Verständlichkeitsverbesserung bei Sprach- und Hörbeeinträchtigungen.
    • Assistenzsysteme zur Korrektur oder Ergänzung von Audiosignalen, wenn physische Einschränkungen beim Einspielen oder In-situ-Aufnehmen ausgeglichen werden sollen.
    • Barrierefreie Zugänglichkeits-Tools (z. B. automatisierte Transkription, Audiodeskriptionen oder Spezialmischungen für assistive Hörgeräte).
  3. Informationspflicht bei Inklusions-Einsatz: Sofern KI-Tools nach Abs. 2 eingesetzt werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab oder im Rahmen der Abnahme transparent über den Umfang und den konkreten Zweck der genutzten Technologie.
  4. Sonstige Ausnahmen: Ein darüber hinausgehender Einsatz generativer KI (z. B. zur rein künstlerischen Erzeugung von Musikpassagen oder Instrumentenspuren) bedarf einer vorherigen gesonderten Vereinbarung in Schriftform.

§ 5 Vergütung, Preise & Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise und Währungen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde. Die Herausgabe der Arbeitsergebnisse erfolgt umgehend nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.

§ 6 Korrekturschleifen & Abnahme

1. Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet jede Produktion/Dienstleistung bis zu zwei (2) Korrekturschleifen für feine Anpassungen (z. B. Lautstärkeverhältnisse, EQ-Korrekturen).

2. Grundlegende stilistische oder inhaltliche Re-Designs, die vom ursprünglichen Briefing abweichen, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert nach Aufwand berechnet.

3. Nach Bezahlung und Übergabe der Finalversion gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich begründete Einwände erhebt.

§ 7 Nutzungsrechte & Urheberrecht

1. Der Auftragnehmer wird in Bezug auf Urheber- und Leistungsschutzrechte erstellte Tonaufnahmen, Sounddesigns und Kompositionen angemessen beteiligt. Die Beteiligungsverhältnisse werden im Angebot festgelegt.

2. Im Falle eines geteilten Urheberrechts zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen Nutzungsrechte ein.

3. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung aller Parteien.

4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, fertiggestellte Arbeiten (bzw. Ausschnitte daraus) als Referenz für Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich vorab widerspricht. Eine Eigennutzung durch den Auftragnehmer ist erst nach Veröffentlichung durch den Auftraggeber zulässig.

§ 8 Termine & Höhere Gewalt

1. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

2. Ereignisse höherer Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle ohne Verschulden des Auftragnehmers oder Verzögerungen durch Dritte verlängern die Lieferfristen entsprechend.

§ 9 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

3. Für Datenverluste auf Datenträgern des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien seiner Roh-Dateien einzubehalten.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Detaillierte Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website von IMR zu finden.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand Hamburg.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Hamburg den 09.09.2026